Gebühren + Vergütung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die Grundlage für meine Gebühren.

Für die außergerichtliche Beratung, insbesondere in wirtschaftsstrafrechtlichen Mandaten, kann es sich anbieten, ein Zeit- oder Pauschalhonorar zu vereinbaren. Einzelheiten dazu klären wir in einem persönlichen Gespräch.

Auf Wunsch regele ich für Sie bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme.

MEDIATION – KONFLIKTLÖSUNG

Der Vorteil einer Mediation, die aber nur für außergerichtliche Konfliktlösung in Frage kommt, ist, dass insoweit keine Gerichtsgebühren anfallen.

Für weitere Informationen rufen Sie mich bitte an und vereinbaren einen Termin.

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