Zivilrecht
Ich setze real existierende Forderungen gegen Ihre Schuldner vorgerichtlich sowie notfalls im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durch.
Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse, die durch natürliche und juristische Personen eingegangen werden. Das grundsätzliche Regelungswerk ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Ich berate Sie hinsichtlich der Geltendmachung von Forderungen, andererseits aber auch dahingehend, wie Sie unberechtigte, gegen Sie gerichtete Forderungen abwehren können.
Zivilrechtliche Probleme können jeden treffen: sei es der Vertrag, der nicht so läuft, wie gedacht; sei es Ärger mit einer Telekommunikationsfirma, ein unerwartetes und ungewolltes Internetabonnement oder z. B. auch eine „ganz normale“ Mietsache. Sämtliche zivilrechtlichen Probleme kann ich für Sie bearbeiten.
Meine Tätigkeitsgebiete
- Verträge
- Vertragsabschlüsse
- Mietvertrag
- Kaufvertrag
- Reisevertrag
- Betreibung von Forderungen
- Bürgschaft
- Geschäftsbesorgung/Verträge
- Rechtskauf
- Sachmangel
- Rücktritt
- Widerruf
- Kreditwürdigkeit
- Schenkung
- Zahlungsdienstvertrag
- Verwahrung/Einbringung von Sachen
100%
Einsatz
20+ Jahre
Erfahrung
999+
Mandanten vertreten