Jagd- und Waffenrecht

Der Bereich Jagd- und Waffenrecht mit Forst- und Fischereirecht deckt alle mit der Jagdausübung, dem legalen Waffenbesitz — gleich, ob als Jäger, Sportler oder anderweitig — und der Fischerei auftretenden Rechtsfragen und Probleme ab.

Ob Sie Jäger, Polizist oder Sportschütze sind oder aus anderen Gründen eine Waffe führen, bei mir erhalten Sie eine umfassende, persönliche Beratung rund um Ihre Rechte sowie die zu beachtenden Bestimmungen. Ebenso vertreten wir Sie bei Konflikten in allen Bereichen des Jagd- und Waffenrechts.

Gesetzliche Vorschriften

Von großer Bedeutung ist das Bundesjagdgesetz (BJagdG). Es regelt die oben erwähnten Themen. Die Bundesländer haben jedoch zusätzlich auch eigene Jagdgesetze erlassen. Dazu kommen Ausführungsverordnungen und Spezialregelungen, z.B. über die Jagd mit Falken. Wichtige Vorschriften sind darüber hinaus auch das Bundeswaldgesetz und das Waffengesetz.

Das Jagdrecht

Die Berechtigung zur Jagd steht dem Eigentümer des jeweiligen Grundstücks zu. Das Jagdrecht ist dabei untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden. Gehört eine Fläche keinem privaten Eigentümer, hat das jeweilige Bundesland dort das Jagdrecht. Die Jagdausübung ist allerdings auf Jagdbezirke im Sinne von §§ 4 ff. BJagdG beschränkt.

Was versteht man unter dem Jagdrecht?

Der Begriff Jagdrecht hat zwei Bedeutungen: Einmal ist damit das Rechtsgebiet gemeint, das sich mit der Jagd beschäftigt. Dieses besitzt enge Verbindungen zum Forstrecht, zum Fischereirecht und zum Waffenrecht. Auf der anderen Seite kann mit dem Begriff Jagdrecht auch die Berechtigung gemeint sein, in einem ganz bestimmten Gebiet zu jagen. Wichtige Aspekte des Jagdrechts sind:

  • Welche Tierarten dürfen gejagd werden?
  • Wer ist Inhaber des Jagdrechts?
  • Einteilung der Jagdbezirke,
  • Erteilung und Versagung des Jagdscheins,
  • Jagdbeschränkungen und Verbote,
  • Schonzeiten,
  • befriedete Grundflächen ohne Jagd,
  • Bildung von Hegegemeinschaften,
  • Jagdpacht,
  • Wildschadensverhütung,
  • Schadenersatzpflicht des Jägers

Der Jagdschein

Voraussetzung für das Jagen ist ein Jagdschein. Der Jäger muss diesen mitführen und auf Verlangen der Polizei oder dem Jagdschutzberechtigten vorzeigen. Die zuständige Behörde stellt den Jagdschein für maximal drei Jahre oder für vierzehn aufeinanderfolgende Tage aus. Er gilt dann deutschlandweit. Seine erste Erteilung setzt voraus, dass eine Jägerprüfung bestanden wurde. Diese hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil, auch eine Schießprüfung wird gefordert. Nachzuweisen sind Kenntnisse über:

  • Tierarten,
  • Wildbiologie,
  • Wildhege,
  • den Jagdbetrieb,
  • die Wildschadensverhütung,
  • den Land- und Waldbau,
  • das Waffenrecht,
  • die Waffentechnik,
  • die Führung von Jagdwaffen,
  • die Führung von Jagdhunden
  • die Behandlung des erlegten Wildes einschließlich Hygienemaßnahmen.

Meine Tätigkeitsgebiete

  • Jagdpachtverträge
  • Jagdpachtminderungen
  • Verhandlungen
  • Beratung + Vertragung von Jagdgenossenschaften
  • Jagdschein
  • Waffenbesitzkarte
  • Jagdbeschränkungen
  • Wild- und Jagdschadensangelegenhehiten
  • Straftaten im Zusammenhang mit Jagdausübung
  • Waffenrechtliche Probleme
  • Haftungs-, Schadenersatzfragen
  • Rechtsfragen mit Hundezucht und -verkauf

100% 

Einsatz

20+ Jahre

Erfahrung

999+ 

Mandanten vertreten